Das Mobiliar und die Ausstattung öffentlicher Räume können entweder zur Nutzung und zum Verweilen einladen oder signalisieren eher abstoßende Wirkung. Die Bandbreite an öffentlichem Mobiliar ist vielfältig und deren Gestaltung spielt für die Qualität des öffentlichen Raums eine wesentliche Rolle. Ob es sich um Sitzgelegenheiten, Spielplätze oder um notwendige infrastrukturelle Einrichtungen (Mülleimer, Laternen, Stromversorgungskästen oder Altglas- und Altkleidercontainer) handelt, eine sorgsame Gestaltung zahlt sich auf Dauer aus. Das Mobiliar ist frei von Graffiti und zeigt keine Vandalismusschäden, wenn es gerne und zahlreich genutzt wird. Dazu muss es einen Gebrauchswert aufweisen sowie haptisch und akustisch ansprechend sein.
Städtisches Mobiliar kann ebenfalls so widerstandsfähig gestaltet werden, dass es als Durchfahrts- und Aufprallschutz geeignet ist und möglichen Angriffen standhält. Das Mobiliar sollte so gestaltet sein, dass es nicht ausschließlich die Funktion der Sicherung erhalten soll (keine Poller oder Betonklötze), sondern weitere Funktionen übernehmen kann (Brunnen, Sitzmobiliar, Stufenanlage o.ä.).
Baulich – Räumliche Sicherheitskriterien
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