Die Polizei kann als Träger öffentlicher Belange kriminalpräventive Aspekte in Planungsprozesse einbringen.
Neben ihrer Kenntnis zur objektiven Kriminalitätslage hat die Polizei Wissen über wichtige Aspekte zur Kriminalprävention im Städtebau. Um die präventive Wirkung zu entfalten, soll dieses Wissen bereits zu Beginn von Planungsprozessen einfließen und während der oft langen Planungsphase kontinuierlich berücksichtigt werden. Im formalen B-Planverfahren ist das Beteiligungsverfahren über die TöB-Beteiligung geregelt. Der Ratgeber zur Formulierung von Stellungnahmen in Beteiligungsprozessen zeigt auf, welche sicherheitsrelevanten Aspekte in diesem Planungsstadium planungsrechtlich relevant sind und somit in die Abwägung einfließen können. Doch auch in anschließenden Planungsprozessen ist die Berücksichtigung kriminalpräventiver Aspekte immanent. Allerdings ist es bislang zu späteren Zeitpunkten nicht vorgesehen, kriminalpräventive Aspekte systematisch zu berücksichtigen. Das Dokument zeigt auf, wo und wann es Möglichkeiten zur Einbindung gäbe.