Eine der ersten sicherheitsrelevanten Forderungen die gestellt werden, ist die nach einer ausreichenden Beleuchtung. Wann eine Beleuchtung ausreicht ist abhängig von der individuellen Wahrnehmung. Mit einem Beleuchtungskonzept können Haupt- und Nebenwege erkennbar gemacht werden.
- Straßenbegleitende Beleuchtung sollte auf die Fuß- und Radwege ausgerichtet sein.
- Die Leuchtstärke muss stark sein, darf allerdings keinen so starken Lichtkegel werfen, dass die Umgebung nur noch als schwarzer Umriss zu erkennen ist.
- Die Lichtquelle darf nicht so ausgerichtet sein, dass sich BewohnerInnen durch den Lichtschein gestört fühlen (Lichtverschmutzung).
- Die Leuchtkraft sollte nicht von Büschen oder Bäumen verdeckt sein.
Baulich – Räumliche Sicherheitskriterien
Bilder: (c) LKA / SBV