Baulich – Räumliche Sicherheitskriterien dienen der Bewertung städtebaulicher und architektonischer Gestaltung in Bezug auf objektive und gefühlte Sicherheit.
Ein Stadtraum, Quartier und die nahe Wohnumgebung kann als sicher oder unsicher empfunden werden. Durch Gestaltung können Tatgelegenheiten begünstigt oder auch erschwert werden. Die Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachsen hat sicherheitsrelevante Aspekte für die Bewertung und Planung öffentlicher Räume und Wohnanlagen erarbeitet. In zwei Arbeitshilfen wird die städtebauliche und architektonische Gestaltung sowie die technische Ausstattung als eine von drei möglichen Schutzdimensionen beschrieben sicherheit-staedtebau. Die hier aufgeführten Kriterien fokussieren baulich – räumliche Aspekte und ihre Wirkung auf Stadträume und Nachbarschaften.
Quelle: www.sicherheit-staedtebau.de
Bilder: (c) LKA Niedersachsen